Hartz IV Beschreibung Hartz IV  
 
   
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Hartz-Konzept

Dieser Text beschreibt Hartz-Konzept.


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Hartz-Konzept Artikel

Das Hartz-Konzept ist eine Nennung für Vorschläge aus der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (s.a. Peter Hartz) vom Sommer 2002, die als Bestandteil der Agenda 2010 in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.

In den Medien wird das Konzept auch als Hartz-Paket genannt, da es ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung in dem Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV. Die Maßnahmen von Hartz I, II und III wurden bereits vom Gesetzgeber verabschiedet und in Kraft gesetzt. Hartz IV tritt am 1.01 2005 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Auf die Schnelle: Sony Ericsson K800i Kurz und gut ! Exakt so, wie ich mir einen Ratgeber vorstelle: Verständlich, übersichtlich, kompakt und kompetent. Die Kapitel sind logisch aufgebaut, reich bebildert und enthalten alle wichtigen Funktionsbeschreibungen. Auf unnötigen Ballast wird verzichtet, die notwendigen Facts sind sämtlich enthalten. Und das zu einem attraktiven Preis....

Hartz-Kommission

Buch-Tipp: Beweislast. Der sechste Fall für August Häberle (Krimi im Gmeiner Verlag) Erstklassige Krimiunterhaltung Ich bin aus dem Schwabenland und war sehr interessiert an Krimigeschichten, die direkt aus der Heimat kommen. So hatte ich mir ganz unbedarft ein Buch mit einem "Fall für August Häberle" (Das Mordloch) gekauft und war sofort begeistert. Nicht nur, das die Geschichten sehr authentisch geschrieben sind, man quasi vollkommen...

Zusammensetzung

Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gegründet. Zu den Mitgliedern gehören:

  • Dr. Peter Hartz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG
  • Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
  • Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG
  • Dr. Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants
  • Peter Gasse, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
  • Prof. Dr. Werner Jann, Universität Potsdam
  • Dr. Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf
  • Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH
  • Harald Schartau, Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen
  • Hanns-Eberhard Schleyer , Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
  • Prof. Dr. Günther Schmid, Wissenschaftszentrum für Sozialforschung
  • Wolfgang Tiefensee, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
  • Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG
  • Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
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Ergebnisse

Das Hartz-Konzept zur Reform des Arbeitsmarktes umfasst 13 "Innovationsmodule". In dem Zentrum der Arbeitsförderung soll demnach die eigene Integrationsleistung des Arbeitslosen stehen. Vorgeschlagen wurden von der Kommission folgende Elemente:

  • Doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber - Verbesserter Service für Kunden - JobCenter: Die Arbeitsämter werden zu JobCentern umgestaltet. Neben den bisherigen Dienstleistungen der BA übernehmen die JobCenter auch die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung seitens des Sozialamtes, des Jugendamtes, des Wohnungsamtes, der Sucht- und Schuldnerberatung und sind Schnittstelle zur PersonalServiceAgentur (PSA). Anlaufstelle ist der Vermittler oder Fallmanager. Die Arbeitsvermittler werden von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit und konzentrieren sich auf die Pflege der Kontakte zu den Betrieben und die Akquisition offener Stellen.
  • Familienfreundliche Quick-Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit in der Vermittlung: Arbeitnehmer sind zukünftig verpflichtet, das JobCenter nach einer Kündigung unverzüglich über drohende Arbeitslosigkeit zu informieren, damit Vermittlungsbemühungen frühzeitig einsetzen können. Bei verspäteten Meldungen gibt es Abschläge vom Arbeitslosengeld. Die Vermittlung wird durch verschiedene Maßnahmen beschleunigt und familienfreundlich ausgestaltet. Arbeitslose, die Verantwortung für Familien tragen, werden bei der Vermittlung bevorzugt behandelt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden zusätzliche Kapazitäten der Kinderbetreuung aufgebaut.
  • Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit: Die Zumutbarkeit wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien, bei denen auch die familiäre Situation eine Rolle spielt, neu formuliert und in Verbindung mit Freiwilligkeit und Pflichten konsequent umgesetzt. So wird einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen bei der Mobilität mehr zugemutet als einem Arbeitslosen mit Verantwortung für Familienangehörige. Lehnt ein Arbeitsloser eine Beschäftigung ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden künftig differenzierter nach verschiedenen Tatbeständen eingesetzt.
  • Jugendliche Arbeitslose - AusbildungsZeit-Wertpapier: Die JobCenter übernehmen die Verantwortung für eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Es sollen weitere neue Ausbildungsberufe entwickelt werden. Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen sollen verstärkt jugendlichen Arbeitslosen angeboten werden. Mit dem AusbildungsZeit-Wertpapier (AZWP) sollen zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Umsetzung des AZWP erfolgt über eine gemeinnützige Stiftung.
  • Förderung älterer Arbeitnehmer und "BridgeSystem": Zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit Älterer werden zwei Wege vorgeschlagen: Zur stärkeren Integration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ersetzt die Lohnversicherung, die die bisherige Arbeitslosenversicherung ergänzt, einen Teil des Einkommensverlustes, der bei der Übernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht. Zudem wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Ältere gesenkt, wenn sie eine neue Beschäftigung aufnehmen. Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer werden erweitert. Andererseits können durch das "BridgeSystem" ältere Arbeitslose auf eigenen Wunsch ab 55 Jahren aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Betreuung durch das JobCenter ausscheiden. Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz der Sozialversicherung.
  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe: Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und Intransparenz sowie zur Verbesserung der Abstimmung und Verantwortlichkeit wird in Zukunft jeder, der Leistungen bezieht, ca. noch von einer Stelle betreut. Es wird drei Arten von Leistungen geben: (1) Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die in Dauer und Höhe den bisherigen Regeln entspricht. (2) Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Leistung, abhängig von der Bedürftigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nachdem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist. (3) Das Sozialgeld entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht Erwerbsfähige.
  • Kein Nachschub für Nürnberg! Beschäftigungsbilanz - Bonussystem für Unternehmen: Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden. Die JobCenter und die KompetenzCenter unterstützen die Unternehmen dabei und bieten darum Beschäftigungsberatung zu den Bereichen Arbeitsrecht, Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen, etc. an. Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung.
  • Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA) - Betriebsnahe Weiterbildung - Integration schwer Vermittelbarer: Die PersonalServiceAgentur (PSA) ist ein wirkungsvolles Instrument zu dem Abbau der Arbeitslosigkeit. Absicht ist, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für und in dem Auftrag des Arbeitsamtes. Die Verpflichtung des Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich aus den Regelungen der Zumutbarkeit. Ablehnung ist mit Leistungskürzungen verbunden. Während der Probezeit wird ein Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, anschließend der tariflich vereinbarte PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn. Die gesetzlichen Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sollen aufgehoben werden.
  • Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch "Ich-AG" und "Familien-AG" mit vollwertiger Versicherung - Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen: Mit den beiden neuen Instrumenten Ich-AG und Mini-Job werden neue Wege zur Bewältigung des Problems Schwarzarbeit aufgezeigt. Die Ich-AG - eine Vorstufe zu vollwertiger Selbständigkeit - Absichtt auf weniger Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf weniger Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten. Die Einnahmen der Ich-AG unterliegen einer 10-prozentigen Pauschalbesteuerung bis zu einer Verdienstgrenze von 25 Tausend Euro pro Jahr bei voller Sozialversicherungspflicht. Die Verdienstgrenze bei Minijobs für Dienstleistungen in privaten Haushalten soll auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht.
  • Personal - Transparentes Controlling - Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse - Aufbauorganisation - Selbstverwaltung - Arbeitsmarktforschung - Change Management: Die BA wird nach einem neuen Leitbild arbeiten, das in einem neuen Handlungsleitfaden für jeden Mitarbeiter und einem neuen Personalkonzept seinen Ausdruck findet. Innerhalb der BA werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Es wird viele Veränderungen geben: Dazu gehören ein neues einheitliches Dienstrecht, die Steuerung der Arbeitsämter über vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse, die Weiterentwicklung des Controllings, die durchgängige Unterstützung aller Geschäftsprozesse durch IT und öffentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über Internet und Selbstinformationseinrichtungen. Die Aufbauorganisation wird künftig zweistufig sein: Zentrale und Arbeitsämter, die über JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird außerdem ein KompetenzCenter eingerichtet.
  • Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung - Start mit den neuen Bundesländern: Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern umgebaut, deren beschäftigungspolitische Aufgaben steuerfinanziert sind. Die KompetenzCenter vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie bieten Ländern, Kommunen, Unternehmen und Kammern komplementäre Lösungen und Ressourcen an. Sie fungieren auch als Hauptansprechpartner für große Unternehmen, unterstützen die JobCenter bei der Beratung von Klein- und mittelständischen Unternehmen, sind Verbindungsstelle zu den Landesregierungen, koordinieren überregionale Qualifizierungsprogramme und betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung.
  • Finanzierung der Maßnahmen zu dem Abbau der Arbeitslosigkeit: Mit dem Konzept des JobFloaters wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit ein und schafft es einen neuen Arbeitsplatz, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für kleine und mittlere Unternehmen in den alten und neuen Ländern. Mit einem JobFloater in Höhe von 100 Tausend Euro (50 Tausend Euro Förderkredit, 50 Tausend Euro Nachrangsdarlehen) und einer Vergabe für 100 Tausend Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein Finanzierungsbedarf von 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn in den nächsten drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Millionen gesenkt wird, ergäbe sich nach heutigen Maßstäben groben Schätzungen zufolge ein Einspareffekt in Höhe von 19,6 Milliarden Euro bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Mittel die für die Förderung von der Beschäftigung in Ich- oder Familien-AGs und in den PSA benutzt werden können.
  • Masterplan - Beitrag der "Profis der Nation": Die Arbeitslosigkeit ist ein Problem, das alle Menschen in Deutschland angeht. Seine Lösung kann nicht alleine der Politik, den Gewerkschaften, den Unternehmen oder gar den Arbeitslosen überlassen werden. Jeder ist gefordert, mit anzupacken. Die Profis der Nation, wie die Hartz-Kommission sie bezeichnet, sind gefordert, eine Koalition für ein flächendeckendes Netz von konkreten Projekten zu bilden: Vollzeitpolitiker in Bund, Land und Gemeinden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Managerinnen und Manager, Funktionsträgerinnen und -träger in Gewerkschaften und Betriebsräten, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Lehrkräfte, Geistliche, Vereine, Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen. Denn ein Problem, das alle angeht, muss auch von allen gelöst werden.

Absicht der Kommission war es, die gefassten Beschlüsse in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Dialog zu diskutieren, bevor sie umgesetzt werden. Die vom Parlament umgesetzten Vorschläge der Kommission finden sich in den "Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".

Buch-Tipp: Das Hartz-Konzept Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Das Hartz-Konzept". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Umsetzung

Die Umsetzung der so genannten "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" erfolgte in bisher vier Phasen, die als Hartz I bis IV genannt werden.

Buch-Tipp: Hartz IV Kochbuch Originell und amüsant Für dieses Buch braucht man Humor - und den habe mir trotz mehrjährigem Schwanken zwischen Praktika, Arbeitslosigkeit und "Projekten" nicht verderben lassen. Ironie schafft Distanz und die hilft in schweren Situationen sehr! Vielen Dank also GERADE für diese Art das Thema anzugehen! Nun aber zu dem Buch: Die Rezepte sind ungewöhnlich,...

Hartz I

Gesetzliche Grundlage von Hartz I ist das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", das am 1.01 2003 in Kraft trat. Absicht ist die Erleichterung von neuen Formen der Arbeit. Dieses Gesetz regelt u. a.

Zum Gesetztestext (http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/erstes-gesetz-fuer-moderne-dienstleistungen-am-arbeitsmarkt-1.gesetz1,property=pdf.pdf) - externer Link - PDF-Dokument

Hartz-Konzept Beschreibung
Hartz-Konzept Beschreibung
Lohnnebenkosten in dem Vergleich
Buch-Tipp: Hartz IV, Ratgeber 2007, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Ihre Rechte! Für Betroffene exakt richtig! Dies Buch ist sein Geld wert. Verständlich und ausführlich werden alle Fragen und Probleme rund um Hartz IV behandelt. Es ist eindeutig für den Laien geschrieben und nicht für Juristen. Selbst komplizierte Sachverhalten werden einfach erklärt, so, dass der Normalbürger sie auch verstehen kann. Prima.

Hartz II

Gesetzliche Grundlage von Hartz II ist das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und ist ebenfalls am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Darin werden die neuen Beschäftigungsarten Minijob und Midijob geregelt, der Existenzgründungszuschuss [ExGZ], welcher auch als "Ich-AG" genannt wird, und die Einrichtung von Job-Centern. Siehe auch die Grafik 'Lohnnebenkosten in dem Vergleich'.

Zum Gesetztestext (http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/zweites-gesetz-fuer-moderne-dienstleistungen-am-arbeitsmarkt-2.gesetz1,property=pdf.pdf) - externer Link (PDF-Dokument)

Buch-Tipp: Leitfaden für Arbeitslose: Der Rechtsratgeber zum SGB III Leitfaden für Arbeitslose (ALG 1): Der Rechtsratgeber zu dem SGB III Gut 600 Seiten auf dünnem, fast transparentem Papier gedruckt, für 11 Euro. Der Leitfaden für Arbeitslose, der (während ich das schreibe) in der 23. Auflage von der Initiative "ArbeitslosenprojektTuWas" herausgegeben wird, ist das Standardwerk für alle Fragen rund um die Arbeitslosigkeit: Was...

Hartz III

Gesetzliche Grundlage von Hartz III ist das "Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2004. Schwerpunkt ist die Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit).

Zum Gesetztestext (http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/hartz-3,property=pdf.pdf) - externer Link (PDF-Dokument)

Buch-Tipp: Schwarzbuch VW Aktuelle Hintergrundinformationen in Sachen Hartz Das Buch ist durch die aktuelle Verurteilung von Peter Hartz und den laufenden Ermittlungsverfahren in Sachen VW hochaktuell. Der Author zeigt etliche Machenschaften auf, die in dem VW Konzern ablaufen. Allerdings verliert er sich dabei teilweise in Banalitäten. So ist die Tatsache, dass ein Vorstand...

Hartz IV

Gesetzliche Grundlage von Hartz IV wird das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sein und zu dem 1. Januar 2005 in Kraft treten. Es wurde am 16.12 2003 vom Deutschen Bundestag und am 9.07 2004 vom Bundesrat mit den Stimmen aller großen Parteien einschließlich der Opposition verabschiedet, nach dem die CDU/CSU in dem Vermittlungsausschuss noch für einige gravierende Verschärfungen gesorgt hatte. Das Gesetz regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, auf dem niedrigen Leistungsniveau der leicht verbesserten bisherigen Sozialhilfe. Insofern ist der Begriff Arbeitslosengeld II (ALG2) irreführend.

Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (sogenannte Option). Auch haben die örtlichen Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, zusammen mit den Kreisen oder Gemeinden Arbeitsgemeinschaften (ArGe) zu bilden zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Berechtigten. Dies bedeutet, dass Langzeitarbeitslose, die in einer Agentur für Arbeit gemeldet waren, nachdem Auslaufen der Ansprüche auf das Arbeitslosengeld I künftig je nach Wohnort entweder vom Kreis oder der Gemeinde, von der Agentur für Arbeit oder von einer ArGe betreut werden, da sich die regionalen Zuschnitte der Agenturen für Arbeit und der Kreise und Gemeinden nicht decken.

Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zu dem Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Hälfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) Arbeitslosengeld I, die Arbeitslosenhilfe (der Bundesagentur für Arbeit) und die Hilfen zu dem Lebensunterhalt (der Kreise und Kommunen) als steuerfinanzierte Sozialleistungen werden zu dem Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Wer keine Ansprüche (mehr) auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I erfüllt, fällt dann auf die Sozialhilfe Arbeitslosengeld II zurück.

Zum Gesetztestext (http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/hartz-4,property=pdf.pdf) - externer Link (PDF-Dokument)

Buch-Tipp: Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II Guter Überblick Der aktuelle Ratgeber bietet einen guten Überblick über die -für einen Laien- recht verworrene Rechtslage. Positiv ist vor allem,dass SGB II und SGB XII in einem Buch dargestellt werden. Die Schaubilder ,Fallbeispiele und Berechnungen erleichtern das Verständnis.

Neuerungen

Buch-Tipp: Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge. Handbuch für die Praxis Hilfreich für Sozialberatung und Juristen Das Handbuch erläutert das gesamte Sozialrecht differenziert nachdem jeweiligen Aufenthaltsstatus. Dabei werden alle für Ausländer geltenden Besonderheiten kommentiert. Ein Schwerpunkt liegt auf den Ansprüchen von Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, von Unionsbürgern der "neuen" EU-Länder,...
Wichtige Vorschriften für das Arbeitslosengeld II
  • In der Arbeitsvermittlung sollen Langzeitarbeitslose mit speziellen Eingliederungsverträgen dazu verpflichtet werden, sich auch selbst um Arbeit zu bemühen. Ein Fallmanager soll nicht mehr als 75 Personen betreuen.
  • Künftig kann man einige Euro mehr hinzuverdienen als bisher in der Sozialhilfe. Bei einem 400-Euro-Job dürfen 60 Euro behalten werden. Und bei 900 Euro in dem Monat sind es ungefähr 210 Euro. Ab einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro monatlich werden die Einkünfte allerdings voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Einkünfte aus den so genannten 1-Euro-Jobs hingegen werden nicht versteuert und nicht angerechnet.
  • Wer jünger als 25 ist, wird sofort in ein Praktikum, eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Qualifizierung vermittelt und hat einen Rechtsanspruch darauf. Bei Nichtannahme der Ausbildung wird sofort die Leistung gesperrt.
  • Langzeitarbeitslose müssen zukünftig jeden legalen Job annehmen.
  • Für Arbeitslosengeld II-Empfänger werden Beiträge der Sozialversicherung (Rente, Kranken- und Pflegeversicherung) bezahlt.
  • Wer eine legale Arbeit ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um ungefähr 100 Euro gekürzt und für Personen unter 25 eventuell sogar ganz gestrichen und durch Gutscheinleistungen ersetzt.
  • Die Kommunen erhalten vom Bund 3,2 Milliarden Euro, so dass sie um ungefähr 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
  • 69 Kommunen dürfen ihre Langzeitarbeitslosen selbst betreuen (Optionsmodell).
Buch-Tipp: WISO Hartz IV /Arbeitslosengeld II - Worauf Sie Anspruch haben Ein Buch was sich stets lohnt! Jeder der in dieser Situation steht oder diese noch bevorsteht, sollte sich dieses Buch leisten. Dies ist kein unnötiger Kauf, sonder ein muss, für denjenigen der sich nicht einfach so von den Ämtern abspeisen lassen will. Zwar sind die Beispiele aus allen Einkommensschichten, dennoch fehlen mir exakt die speziellen...
So genannte "1-Euro-Jobs"

Durch die neue Möglichkeit in bestimmtem Rahmen hinzuzuverdienen sollen viele sogenannten "1-Euro-Jobs" entstehen. Ursprünglich war von 1-3-Euro-Jobs die Rede, dies wurde offenbar schnell nach unten korrigiert. Insbesondere Wohlfahrtsverbände wollen solche Stellen schaffen, bei denen die Betroffenen neben den Transferzahlungen eine Mehraufwandsentschädigung von ungefähr ein bis zwei Euro pro Stunde erhalten, die in dem Gegensatz zu anderen Hinzuverdiensten anrechnungsfrei bleiben. Dabei wird irrtümlich von Jobs gesprochen. Durch die Arbeitsgelegenheiten in dem gemeinnützigen und zusätzlichen Bereich werden hauptsächlich zwei Absichte verfolgt:

  1. Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit bzw. Wiedergewöhnung an regelmäßige Arbeit (strukturierter Tagesablauf) für Langzeitarbeitslose
  2. Integration in den regulären Arbeitsmarkt.

Die Zahlungen beeinhalten lediglich den Mehraufwand für Fahrtkosten, Arbeitskleidung etc.

Buch-Tipp: WISO: Hartz IV - Arbeitslosengeld II Ein Buch was sich stets lohnt! Jeder der in dieser Situation steht oder diese noch bevorsteht, sollte sich dieses Buch leisten. Dies ist kein unnötiger Kauf, sonder ein muss, für denjenigen der sich nicht einfach so von den Ämtern abspeisen lassen will. Zwar sind die Beispiele aus allen Einkommensschichten, dennoch fehlen mir exakt die speziellen...
Anrechenbares Vermögen

Vor Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes II muss ein Langzeitarbeitsloser von seinem anrechenbaren Vermögen leben. Zu dem anrechenbaren Vermögen gehören Bankkonten, Wertpapiere, Bausparverträge, Autos, Grundstücke und Eigentumswohnungen.

Es existieren Freibeträge für das Vermögen in Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr mit einem Maximum von 13 Tausend Euro für Personen die 1948 und später geboren sind und 520 Euro/Lebensjahr mit einem Maximum von 33.800 Euro für Personen die vor 1948 geboren sind. Für Kapitallebensversicherungen gilt ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 200 Euro/Lebensjahr mit einem Maximum von 13 Tausend Euro. Nicht angerechnet wird die sogenannte "Riester-Rente", Vermögen der in dem gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder bis je 4.100 Euro (statt 750 Euro, muss aber noch in einem neuen Gesetzentwurf umgesetzt werden, siehe unten), Vermögen der nicht in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, ein angemessenes Kraftfahrzeug (bisher bei Sozialhilfeempfängern nicht üblich) und eine angemessene selbstbewohnte Eigentumswohnung/ Hausgrundstück. Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft darf jeweils ein Auto in dem Zeitwert von nicht mehr als 5 Tausend Euro besitzen. Darüber hinausgehender Wert wird angerechnet.

Sogenannten "Datschen" sind als Grundstücke wie bisher auch zu dem anrechenbaren Vermögen zu zählen. Eine gesetzliche Veränderung fand hier nicht statt. Sie wurden bisher von den Behörden insbesondere in Ostdeutschland sehr selten berücksichtigt, da sie sich kaum zu Geld machen lassen. Die neuen Regelungen zu dem anrechenbaren Vermögen der Arbeitslosengeld II-Bezieher fallen in dem Vergleich zu den Regelungen für bisherige Arbeitslosenhilfebezieher und in deutlich höherem Maße für bisherige Sozialhilfeempfänger großzügiger aus.

Angemessener Wohnraum

Entsprechend des Konzeptes steht den Betroffenen "angemessener Wohnraum" zu. "Angemessener Wohnraum" bedeutet z.B. für eine 4-köpfige Familie 120 m² für eine Eigentumswohnung und 130 m² für ein Haus. Für Mietwohnungen sind die angemessenen Größen kleiner und hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab. Für Alleinlebende sind ungefähr 45 m² Wohnungsgröße als angemessen anzunehmen. Berichte über geplante Massenumzüge in unsanierte Plattenbauten hat Bundeswirtschaftsminister Clement dementiert. Da die Kommunen, die für die Bewertung des Wohnraums zuständig sind, häufig über eigenen (leerstehenden) Wohnraum verfügen und für die sogenannten "Kosten der Unterkunft" (KdU) aufkommen müssen, besteht die Befürchtung, dass es zu massenhaften Zwangsumzügen (nicht unbedingt in unsanierte Plattenbauten) und einem Zusammenbruch lokaler Immobilienmärkte kommt. Eine gesetzliche Veränderung zur vorherigen Regelung für Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosenhilfebezieher hat es in diesem Bereich nicht gegeben. In der Praxis werden Betroffene heute ca. in Ausnahmefällen zu dem Verlassen der Wohnung gezwungen. Die Übergangszeit für den Umzug in eine angemessene Wohnung beträgt sechs Monate, die Umzugskosten und Mietkaution werden von der Arbeitsagentur getragen.

Vermögen von Verstorbenen

Ist ein Empfänger von Arbeitslosengeld II verstorben und hinterlässt ein Vermögen, das zuvor aufgrund obiger Ausnahmeregelungen nicht angerechnet wurde, hat der Staat 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch auf dieses Vermögen geltend zu machen, um einen Ersatz für das in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Leistungsempfängers gezahlte Arbeitslosengeld II zu erlangen. Für diesen Fall existiert für die Erben ein Freibetrag in Höhe von 1.700 Euro, der sich auf 15.500 Euro erhöht, wenn der Erbe ein Verwandter ist, der den Verstorbenen dauerhaft bis zu seinem Tod gepflegt hat, oder es sich um den Lebenspartner handelt.

Durchführung

Weil die Einführung von Hartz IV sehr aufwendig und kompliziert ist, werden in den Agenturen für Arbeit zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Ursprünglich waren dafür fast ausschließlich Beamte aus dem Westen der Bundesrepublik vorgesehen, die in den früheren Staatsbetrieben beschäftigt waren und derzeit ohne Aufgabe mit leicht reduzierten Bezügen in Auffanggesellschaften "geparkt" waren. Um einen Anreiz zu schaffen, sollten sie dafür eine Zulage von bis zu 11 Tausend Euro ("Buschzulage") insgesamt pro Person erhalten. Aus dem Osten seien faktisch keine Mitarbeiter vorgesehen. Die Bundesagentur für Arbeit begründet dies damit, dass für diese Aufgabe ca. Beamte in Frage kämen und aus dem Osten nicht genügend Beamte zur Verfügung ständen.

Die Veröffentlichung dieser Pläne sorgte für ein großes Echo in Medien, Politik und Bevölkerung. Vor allem in dem Osten entstand der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen werde: Auf der einen Seite Kürzungen für diejenigen, die keine Arbeit finden, auf der anderen Seite Zusatzzahlungen für Personen, die in Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit "importiert" würden. Vielfach wurde von einer stets noch nicht vollzogenen Wiedervereinigung gesprochen. Kritisiert wurde auch, dass die Beamten, die nicht bereit waren, in den Osten zu gehen, in dem Gegensatz zu den zukünftigen Beziehern von Arbeitslosengeld II keine Einbußen hinnehmen müssten.

Unter dem Druck der Öffentlichkeit wies Minister Wolfgang Clement die Bundesagentur für Arbeit an, nunmehr auch Ostdeutsche einzusetzen. Das führte zu Verärgerung bei der Behörde, die bereits Beamte ausbilden ließ. Außerdem lässt sich die bereits vollzogene Entsendung der Beamten nicht so leicht zurücknehmen.

Da die bisherige Arbeitslosenhilfe am Ende eines Monats, das Arbeitslosengeld II aber genauso wie bisher die Sozialhilfe am Anfang eines Monats ausgezahlt werden soll, war zunächst (Stand: Ende August 2004) vorgesehen, dass die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger in dem Januar 2005 keine Auszahlung erhalten. Als Begründung dazu wurde von Minister Wolfgang Clement angeführt, dass dieser Personenkreis wegen der Auszahlung um den 31. Dezember 2004 am 1. Januar 2005 nicht bedürftig sei. Dies führte zu der Kritik, dass diesen Menschen ein Monat Anspruch auf Unterstützung entgehe. Dem trat Clement mit dem Argument entgegen, dass für den Monat, im sie eine neue Arbeit aufnehmen, weiter Arbeitslosengeld II gezahlt würde, um die Lücke zwischen der Unterstützungszahlung Anfang des Vormonats und der Lohn- oder Gehaltszahlung am Ende des Monats der Arbeitsaufnahme zu schließen. Dieser Punkt wurde Anfang September in dem Bundestag durch Gesetz geändert und es soll doch 12 Auszahlungen geben.

In Agenturen für Arbeit finden Ausbildungen zu dem "Fallmanager" statt, um Einzelfälle besser bearbeiten zu können. Dabei soll ein Mitarbeiter für die Vermittlung deutlich weniger Arbeitsloser zuständig sein als bisher. Mit den Arbeitslosen wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen, im konkret Maßnahmen zur schnellstmöglichen Vermittlung festgelegt sind.

In einigen Agenturen für Arbeit, wie zu dem Beispiel in Halle und bald auch in Gera werden angemietete Wachleute eingesetzt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Software zur Berechnung des ALG2 ist laut Planung erst in dem Oktober 2004 einsatzfähig, so dass ab 18. Oktober 2004 mit der Abarbeitung der Anträge begonnen werden soll. Jede Langzeitarbeitslose soll bis zu dem Jahresende seinen Leistungsbescheid bekommen, die erste Auszahlung in dem Januar 2005 sei gesichert.

Unter dem Druck der "Montagsdemonstrationen" und wegen der Meinungsverschiedenheiten in den eigenen Reihen hat Bundeskanzler Schröder die Hartzreform zur Chefsache erklärt. Nach einem Koalitionsgipfel am 11.08 2004 sollen nun Details an den Durchführungsbestimmungen erneut besprochen werden und in einigen Details sind Änderungen zu erwarten.

Zu den Details, die durch ein Gesetz geändert werden sollen, zählen:

  • Zwölf (statt elf) Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II
  • Vereinheitlichung der Freibeträge für Kinder auf 4.100 Euro pro Kind unabhängig vom Lebensalter.

Allgemein wird mangelhaftes Aufklärungsbemühen seitens der Bundesregierung kritisiert. Die Dringlichkeit von Reformen sei den Bürgern nicht ausreichend vermittelt worden. Die Pflicht der betroffenen Bürger zur Eigeninformation wird ebenfalls eingefordert. Zurzeit seien nach Medienangaben kaum 30 % ausreichend über die Maßnahmen und Folgen von Hartz IV informiert.

Nach ersten Beobachtungen hat Hartz IV bereits jetzt schon dazu geführt, dass Arbeitslose ihre Bewerbungen sehr viel ernster nehmen und auch Jobs annehmen, die ihnen bisher unattraktiv erschienen. So wird von den Landwirten ein deutlich höheres Interesse an Tätigkeiten als Erntehelfer registriert - eine Arbeit, für die zuvor ca. wenige Interessenten zu finden waren und die mehrheitlich von ausländischen Arbeitnehmern z. B. aus Polen gemacht wurde.

Kritik

Allgemein

Dr. Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, hat in dem August 2003 eine Zwischenbilanz erstellt [1] (http://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/hartz2.pdf). Darin prognostiziert er statt der in dem Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitslosigkeit von 2 Millionen Arbeitslosen ca. eine Senkung um höchstens 400 Tausend Arbeitslose. Außerdem kritisiert er die Missbrauchsmöglichkeiten bei der Ich-AG, Unattraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, kleine Nutzung und Mitnahmeeffekte beim Job-Floater, und die ca. teilweise Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Er lobt die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit, und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Hermann Scherl: Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. In: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 29 (2003), Heft 3, Nomos-Verlags-Gesellschaft ISSN 0342-2623 ISSN 0937-0862, S. 216-236

Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel äußerte sich in einem Interview mit der Tagesschau vom 2. Juli 2004 noch weniger optimistisch: "Das vorrangige Motiv ist vor allem, Sozialausgaben einzusparen. Wir haben die hohe Arbeitslosigkeit, wir haben hohe Kosten durch die Arbeitslosigkeit. Das vorrangige Absicht ist einfach einzusparen. Der Wirtschaftsminister hat ja selber gesagt, dass die wichtigste Herausforderung für Arbeitsplätze Wirtschaftswachstum ist. Aber von den Hartz-Gesetzen - das wissen wir sicher - gehen keine Wachstumsimpulse aus, eher sogar eine Belastung. (...) Wir haben Berechnungen, dass die Arbeitsmarktreformen am Ende sogar ungefähr 100 Tausend Arbeitsplätze kosten kann."

Kritik an zu starken Kürzungen

Durch die starken Eingriffeins sogenannte Soziale Netz sind in dem Vorfeld der Einführung von Hartz IV Mitte 2004 die Kritiken stets lauter geworden. So wurden auch Demonstrationen in vielen Städten Deutschlands parallel organisiert, der Begriff Montagsdemonstration wird wieder in den Medien gebraucht. Am 9.08 2004 beispielsweise gingen in Ost- und in Westdeutschland über 40 Tausend Menschen gegen Hartz IV und die Prekarisierung ihrer Lebensbedingungen auf die Straße. Schwerpunkte waren Leipzig mit 10 Tausend und Magdeburg mit 12 Tausend DemonstrantInnen. Ein Großteil der Kritik wird dahingehend geäußert, dass die Politik wiederholt ca. die unteren Bevölkerungsschichten angegriffen habe und Besserverdienende wenig bis keine Einschnitte verspürten. So wird die Zusammenlegung vom Arbeitslosengeld II mit der Sozialhilfe als Abbau des Sozialstaates mit negativen Folgen für die Betroffenen genannt. Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit Bestrafung der Arbeitslosen beizukommen sei.

Andere Kritiker halten bereits die aus ihrer Sicht hinter dem Konzept stehende Grundannahme, dass für die Arbeitslosigkeit vor allem Vermittlungsprobleme und Unwillen der Arbeitslosen verantwortlich seien, für falsch. Es wird auf Exporterfolge, trotz hoher Lohnkosten, der deutschen Wirtschaft verwiesen und eine kritische Betrachtung möglicher Nachfrageeffekte angemahnt. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende relativ hohe Verlust an Lebensstandard gilt diesen Kritikern als eine besonders zu berücksichtigende Härte. Vehemente Gegnern des Hartz-Konzeptes sehen darin eine Umsetzung sogenannter neoliberaler Politik.

Kritik an nicht weit genug gehenden Reformen

Viele Wirtschaftsexperten sowie die FDP äußerten sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept noch nicht weit genug gehe, aber den richtigen Weg darstelle. Die Befürworter der Hartz-Konzepte vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich über die Jahre daran gewöhnt hätten, dass der Staat sie finanziell auch über Notfälle hinaus versorge. Sozialleistungen seien zur Selbstverständlichkeit geworden. Der plötzliche Sozialabbau erscheine daher vielen als Härte. Viele seien in ökonomisch schwierigen Zeiten nicht bereit, einen Teil ihrer Ansprüche an den Staat zu dem Wohle der Allgemeinheit aufzugeben, obwohl dadurch dringliche Aufgaben des Staates vernachlässigt würden. Sie fordern insbesondere weitere Liberalisierungen des Arbeitsrechts.

Die Bundesregierung erklärt, dass das Volumen der Unterstützungsleistung nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt werde. Außerdem wären die Agenturen für Arbeit dem Arbeitslosen so näher und könnten ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln.

Zumutbarkeitskriterien

Gewerkschaften (http://www.igmetall.de/themen/arbeitslosengeld_ii/bewertung.html) und Wohlfahrtsverbände (http://www.infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/270249c5ea3a8405c12569fe00478ee6/8dd5c71bb87a282dc1256ee800363dee?OpenDocument) kritisieren insb. die Änderung bei den Zumutbarkeitsbedingungen (http://www.igmetall.de/homepages/osnabrueck/sachthemen/arbeitsamt/diehartz-kommission/diezentralenvorschlge/zumutbarkeit.html) durch das Hartz-Konzept, die in dem Kern besagen, dass jede Arbeit (auch untertariflich bezahlte oder kleinfügige Beschäftigung) zumutbar ist. Sie Befürchten negative Auswirkungen sowohl auf die Beschäftigten wie auf die Konjunktur:

  • Erworbene Qualifikationen werden entwertet, wenn Arbeitsplätze unabhängig von der erworbenen Ausbildung angenommen werden müssen, bzw. dies in dem Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter bei den Agenturen steht
  • Es entsteht Druck insb. in den unteren Lohngruppen, weil jeder zu jeder Arbeit gezwungen werden kann. Hier befürchten die Gewerkschaften Lohnsenkungen und damit eine weitere Schwächung der Binnennachfrage. Das gesamte Lohngefüge könnte nach unten in das Rutschen geraten.
  • Der Zwang zur bundesweiten Mobilität kann gewachsene Strukturen (Familien, Freundeskreise) weiter zerstören, sowie in ganzen Regionen (va. Ostdeutschlands) zur Abwanderung vor allem der jüngeren und mobileren Bevölkerungsschichten führen

Insgesamt verstärken sich der Druck und der Warencharakter der Arbeit.

Auch wenn von Seiten der Bundesregierung davon gesprochen, dass die sog. "1-EURO-Jobs" ca. in Bereichen entstehen sollen, die ansonsten nicht vom Markt oder öffentlichen Einrichtungen bedient werden, kritisieren insbesondere Gewerkschaften und lokale mittelständische Betriebe und Wirtschaftsverbände diese Regelung.

  • eine Abgrenzung zwischen Tätigkeiten die ansonsten nicht angeboten werden und möglichen Geschäftsfeldern und öffentlichen Leistungen ist schwer, bzw. vom jeweiligen Stand der öffentlichen Versorgung abhängig
  • über de facto subventionierte Arbeitsverhältnisse könnte so bestehenden Einrichtungen und Firmen Konkurrenz gemacht werden sowie der Druck auf entsprechende Löhne verstärkt werden

Berichte deuten darauf hin, dass es das Bestreben gibt auch in der Privatwirtschaft 1-EURO-Jobs zuzulassen. ("Die Bundesregierung will die so genannten Ein-Euro-Jobs auch in privaten Unternehmen zulassen." SPIEGEL Online 4.9.2004)

Erwartete Folgen für Kinder

Der deutsche Kinderschutzbund (http://www.dksb.de/cgi-bin/presse_detail.pl?id=44) errechnet, dass als Folge des Hartz-Konzepts ungefähr 500 Tausend Kinder zusätzlich in Sozialhilfe gedrängt werden:

„[..] Der Deutsche Kinderschutzbund hat seit über einem Jahr auf die dramatischen Folgen von Hartz IV hingewiesen. Schon heute müssen in Deutschland mehr als eine Million Kinder von Sozialhilfe leben. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem Reformpaket Hartz IV werden es 1,5 Millionen Kinder sein - jedes zehnte Kind. Wir müssen damit rechnen, dass in den Großstädten 30 Prozent aller Kinder auf Sozialhilfeniveau leben werden, in einigen Städten wie Duisburg oder Essen sogar 40 Prozent aller Kinder. [..]“ (PE vom 10.08.2004)

Kündigungswelle bei Lebensversicherungen

Nach verschiedenen Presseberichten (u.a. SPIEGEL online vom 13.9.2004 "Hartz IV löst Kündigungswelle aus") erlebten die Versicherungsunternehmen in Deutschland in dem Herbst 2004 eine Kündigungswelle bei Lebensversicherungen. Schätzungen sprechen von 50 - 70 Tausend Verträgen die infolge des Hartz-Konzepts gekündigt wurden.

Zwischenbilanz Hartz-Konzept

Das Hartz-Konzept hatte sich zur Aufgabe gesetzt bis Ende 2005 die Arbeitslosigkeit zu halbieren (Quelle: heute.t-online.de (http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/20/0,1367,WIRT-0-2010708,00.html)). Die Zwischenbilanz sieht nach 2 Jahren so aus, dass die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen deutlich angestiegen ist, die Zahl der offenen Stellen gesunken und insb. die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen / offenen Stellen (also ohne stille Reserve, statistischer Bereinigung sowie Menschen in Arbeitsbeschaffungs- und Fortbildungsmassnahmen) sich nahezu verdoppelt hat.

Entwicklung Arbeitsmarkt 2 Jahre nach Verkündigung Hartz-Konzept
  16. August 2002
(Verkündigung Hartz-Konzept)
16. August 2004
(amtliche Arbeitsmarktdaten)
Arbeitslose in Deutschland

4.018.000

4.359.000

Arbeitslose in Ostdeutschland

1.387.000

1.600.000

Sozialversicherungspflichtige Jobs

27.580.000

26.449.000

Erwerbstätige

38.692.000

38.183.000

Offene Stellen

458.004

296.588

Anzahl gemeldete Arbeitslose / offene Stellen

8,8

14,7

Quelle: FAZ vom 17.8.2004

Chronologie

Weitere Daten auf der Zeitleiste:

16. August 2002: Die Kommission präsentiert ihre Ergebnisse (sog. "Hartz-Vorschläge")
22. August 2002: Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge; Erarbeitung der vier Schritte zur Umsetzung
30. Dezember 2002: Beschluss des 1. Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (nicht zustimmungspflichtig)
20. Februar 2003: Beschluss des 2. Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (zustimmungspflichtig)
17. Oktober 2003: Beschluss des 3. Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (nicht zustimmungspflichtig), gültig ab 01.01.2004
17. Oktober 2003: Beschluss des 4. Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (zustimmungspflichtig), Einigung in dem Vermittlungsausschuss am 17.12 2003
1. Januar 2004: Gültigkeit des 3. Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
1. Januar 2005: Gültigkeit des 4. Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt


Siehe auch

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